von Melanie Kurz
Es ist immer schwierig, sich über eine Veranstaltung zu äußern, die noch nicht stattgefunden hat oder bei der man nicht anwesend war. Dennoch gibt der kurze Informationstext, mit dem die Zerstörung von vermeintlichen Plagiaten der sogenannten Bauhaus-Leuchte angekündigt wird, Anlass für einen Kommentar im Vorfeld.
Derzeit scheinen aktionskünstlerisch angehauchte Produktzerstörungen vor mehr oder minder fachkundigem Publikum im Trend zu liegen, zeigt doch das zweifelhafte Format Design und Strafe des ZDF aktuell ein Paradebeispiel hierfür. Sind es im Fall der ZDF-Serie vorrangig geschmäcklerische Gesichtspunkte, die zur Zerstörung von funktionsfähigen Produkten führen, werden in Kassel Urheber- und Markenrechtskriterien herangezogen, um zu entscheiden, was bestehen darf beziehungsweise vernichtet werden soll.
Doch gerade im Fall der Jucker-Wagenfeld-Leuchte, in dem die juristische Zusprechung der Urheber- und Nutzungsrechte äußerst fragwürdig ist und den Resultaten der designhistorischen Forschung widerspricht, ist bei Verurteilungen Vorsicht geboten. Allein der Umstand, dass die Einladung zur „Plagiatzerstörung“ den Bauhaus-Absolventen Carl Jakob Jucker als Miturheber der Leuchte ignoriert und sich nur auf Wilhelm Wagenfeld bezieht, lässt ein trivial ausgerichtetes Spektakel am 7. September erwarten, das mit Designgeschichte kaum etwas zu tun haben dürfte. Im Bauhaus-Jubiläumsjahr muss man leider auf alles gefasst sein.
Nähere Informationen zum Thema siehe:
Kurz, Melanie: Designstreit. Exemplarische Kontroversen über Gestaltung. Fink, Paderborn 2018, Kapitel: „Wer darf als Urheber der Bauhaus-Leuchte gelten? Gerangel um die Rechte an Reeditionen“.